Du führst Eingangsuntersuchungen bei Schulkindern durch und erstellst Therapiepläne. Gespräche mit Erziehungsberechtigten und die fachliche Beratung des Schulpersonals gehören ebenso zu deinem Alltag wie die Vernetzung mit anderen Fachleuten.
Anforderungen
- •Abgeschlossenes Studium der Medizin
- •Anerkennung als Fachärzt:in für Kinder- und Jugendheilkunde
- •Soziale Kompetenz
- •Verantwortungsbewusstsein
- •Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
- •Überzeugungs- und Durchsetzungskraft
Deine Aufgaben
- •Eingangsuntersuchungen von Schulkindern durchführen
- •Anamnese erheben und Untersuchungen durchführen
- •Ärztliche Therapiezuweisungen erteilen
- •Therapie- und Förderpläne erarbeiten
- •Therapieerfolg überwachen
- •Schriftliche Empfehlungen für Abklärungen geben
- •Gespräche mit Erziehungsberechtigten führen
- •Fachliche Beratung des Schulpersonals anbieten
- •Vernetzung mit behandelnden Ärzten und Einrichtungen
Deine Vorteile
Teilzeitbeschäftigung (10 oder 20 Wochenstunden)
Eigenständige Tätigkeit
Fortbildungsmöglichkeiten
Gute Verkehrsanbindung
Job-Ticket
Einstiegsgehalt von 7.284,14 Euro brutto
Aliquotierung bei geringeren Wochenstunden
Original Beschreibung
## Stadt Wien (Allgemein)
Wir haben das klare Ziel: unser Wien tagtäglich zu einer lebens- und liebenswerten Stadt zu machen, in der sich jede Bewohnerin und jeder Bewohner in gleichem Maße und bei gleicher Qualität auf unsere Leistungen und Services verlassen kann. Dazu brauchen wir Sie!
## Informationen Dienststelle
Die Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst ist neben anderen Dienststellen für Angelegenheiten des Gesundheitswesens zuständig. Die Landessanitätsdirektion ist eine Koordinationsstelle von übergreifenden medizinischen und gesundheitsrelevanten Maßnahmen. Aufgaben sind insbesondere die medizinisch-fachliche Beratung in allen das Land Wien betreffenden wichtigen Gesundheitsfragen.
Folgende Stelle wollen wir besetzen:
# Fachärzt* für Kinder- und Jugendgesundheit im Team Sonderpädagogische Zentren
## Ihr Aufgabengebiet
* Sie sind für die Eingangsuntersuchung von Schulkindern im SPZ zuständig, einschließlich der Anamneseerhebung und der kinderfachärztlichen sowie entwicklungsneurologischen Untersuchung
* Sie sind dazu angehalten, ärztliche Therapiezuweisungen zur Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zu erteilen, die gemeinsamen Therapie- und Förderpläne zu erarbeiten und den Therapieerfolg zu überwachen
* Die schriftliche Empfehlung an die erziehungsberechtigten Personen zur weiteren Abklärung im fachärztlichen Bereich zählt zu Ihren Aufgaben
* Sie sind für Gespräche mit erziehungsberechtigten Personen bei medizinischen Fragestellungen zuständig und empfehlen eine genaue Abklärung an Spezialambulanzen
* Sie sind für die fachliche Beratung des Schulpersonals über medizinische Maßnahmen und den sinnvollen Einsatz von Hilfsmitteln zuständig
* Sie vernetzen auf Wunsch und im Einverständnis mit den Eltern mit behandelnden Ärzt\*innen, Krankenhäusern und Rehabilitationsanstalten (Abstimmung der Behandlung und Versorgung zur Vermeidung von Mehrgleisigkeiten)
## Ihr Profil
* Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Medizin sowie über eine Anerkennung als Fachärzt\*in für Kinder- und Jugendheilkunde.
* Sie besitzen Soziale Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein.
* Sie haben Urteils- und Entscheidungsfähigkeit.
* Sie besitzen Überzeugungs- und Durchsetzungskraft.
## Unser Angebot
* Beschäftigung in Teilzeit (10 oder 20 Wochenstunden)
* Eigenständige und selbstverantwortliche Tätigkeit
* Möglichkeit zur Fortbildung
* gute öffentliche Verkehrsanbindung
* Job-Ticket
* Einstiegsgehalt von mindestens 7.284,14 Euro brutto monatlich bei Vollbeschäftigung (40 Wochenstunden) - entsprechende Aliquotierung für geringere Wochenstundenverpflichtung (z.B. bei 10 Wochenstunden 1.821,03 Euro brutto monatlich). Durch die Anrechnung von berufseinschlägigen bzw. gleichwertigen Tätigkeiten als Vordienstzeiten kann sich ein höheres Gehalt ergeben.
## Text zur Gleichbehandlung/Frauenförderung
Wir möchten den Anteil an Frauen in diesem Berufsfeld erhöhen und laden daher besonders Frauen zur Bewerbung ein. Es gelten die Bestimmungen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes.