Du unterstützt die Leitung des Instituts, kümmerst dich um die Verwaltung der Lehrveranstaltungen und betreust die Website. Außerdem bereitest du Abschlussprüfungen vor und übernimmst allgemeine administrative Aufgaben.
Anforderungen
- •Bereitschaft zur Weiterbildung
- •Freude an der Arbeit im Team
- •Selbstständiger und verlässlicher Arbeitsstil
- •Freundlichkeit, zeitliche Flexibilität, Genauigkeit und hohe Serviceorientierung
- •Umfangreiche EDV-Kenntnisse
- •Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- •Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des VBG 1948, BGBl. Nr. 86 idgF
- •Matura erwünscht
Deine Aufgaben
- •Leiter:in des Instituts unterstützen
- •Studiengänge unterstützen
- •Termine verwalten
- •Lehrveranstaltungen in PH-Online anlegen und verwalten
- •Honorarnoten abrechnen
- •Website betreuen
- •Abschlussprüfungen und Defensiones vorbereiten
- •Hochschullehrgänge verwalten
- •Allgemeine administrative Tätigkeiten durchführen
Original Beschreibung
# Ersatzkraft Sachbearbeiter\*in am Institut Primarstufe, 100%, v3/2
Die Pädagogische Hochschule Oberösterreich, als innovative und größte Einrichtung für Lehrer\*innenbildung in Oberösterreich, sucht ab sofort eine\*n Ersatzkraft Sachbearbeiter\*in am Institut Primarstufe, 100%, v 3/2.
## Aufgaben und Tätigkeiten
* Unterstützung der\*des Leiter\*in des Instituts bei allen Aufgaben sowie selbstständige Erledigung übertragener Verantwortungsbereiche
* Unterstützung der Studiengänge
* Terminverwaltung
* Anlegen und Verwaltung von Lehrveranstaltungen in PH-Online
* Abrechnen von Honorarnoten
* Betreuung der Website
* Abschlussprüfungen und Defensiones vorbereiten
* Verwaltung der Hochschullehrgänge am Institut Primarstaufe und Sekundarstufe Allgemeinbildung
* allgemeine administrative Tätigkeit
## Erfordernisse
* Bereitschaft zur Weiterbildung
* Freude an der Arbeit im Team
* Selbstständiger und verlässlicher Arbeitsstil
* Freundlichkeit, zeitliche Flexibilität, Genauigkeit und hohe Serviceorientierung
* Umfangreiche EDV-Kenntnisse
* Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
* Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des VBG 1948, BGBl. Nr. 86 idgF
* Matura erwünscht
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.