Im Nebenberuf übst du das Richteramt aus und triffst richterliche Entscheidungen. Du wirst je nach Bedarf einberufen und erhältst Sitzungsgeld. Zudem bist du an der Auswahl und Ausschreibung von richterlichen Ämtern beteiligt.
Anforderungen
- •Zeitliche Verfügbarkeit für Sitzungen
- •Wohnsitz im Gerichtskreis
- •Sehr gute Französisch- und Deutschkenntnisse
- •Ausgezeichnete Deutsch- oder Französischkenntnisse
- •Niederlassungsbewilligung und Wohnsitz seit 5 Jahren
- •Keine strafrechtlichen Verurteilungen
Deine Aufgaben
- •Richteramt nebenberuflich bekleiden
- •Richterliche Entscheidungen treffen
- •Auf Bedarf der Behörde aufgeboten werden
- •Sitzungsgeld nach Art. 79a JR erhalten
- •Wahl durch den Grossen Rat basierend auf Justizrat-Stellungnahme
- •Richterliche Ämter zur Bewerbung ausschreiben
Original Beschreibung
# Beisitzer/innen beim Bezirksgericht des Saanebezirks
Beschäftigungsgrad:
-%
Ort / Bezirk:
Fribourg, CH, Saane, CH
Bewerbungsfrist:
10.07.2025
Datum des Stellenantritts:
01.01.2026 oder nach Vereinbarung
Vertragsart:
Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:
Justizrat
## Beschreibung des Amtes
Beisitzende bekleiden ein nebenberufliches Richteramt und verfügen über richterliche Entscheidungsbefugnisse (Art. 4 JG). Sie werden je nach Bedarf der betroffenen Behörde aufgeboten. Die Beisitzenden erhalten Sitzungsgeld gemäss Art. 79a JR. Beisitzende werden auf Stellungnahme des Justizrats vom Grossen Rat gewählt. Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus (Art. 12 JG).
**Gewünschtes Profil**
* Der Justizrat sucht 3 Personen, die die nötige zeitliche Verfügbarkeit mitbringen, um tagsüber an Sitzungen teilzunehmen
* Wohnsitz im betreffenden Gerichtskreis (Saanebezirk)
* Amt 1 und 2: Beherrschen der französischen Sprache mit sehr guten Kenntnissen der deutschen Sprache
* Amt 3: Beherrschen der deutschen oder französischen Sprache mit ausgezeichneten Kenntnissen der anderen Sprache. Bevorzugt wird eine zweisprachige Person
* Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitze einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Gegen die Personen dürfen keine Verlustscheine bestehen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind.
## Angaben der Kontaktpersonen
CMcandidatures@fr.ch
Datum der Stellenausschreibung:
10.06.2025
Referenz:
9111