Du führst audiometrische Tests bei Kindern durch und dokumentierst die Ergebnisse. Außerdem bist du für das Hörscreening bei Neugeborenen verantwortlich und bereitest die HNO-Untersuchungsinstrumente vor.
Anforderungen
- •Mindestens zweijährige Fachausbildung
- •Abgeschlossene Ausbildung als MTAF
- •Impfschutz bei Dienstantritt offenzulegen
- •Nachweis des Impfschutzes gegen Masern
- •Bereitschaft, Standard-Impfungen nachzuholen
Deine Aufgaben
- •Kinderaudiometrie durchführen
- •Beobachtungs- und Messergebnisse dokumentieren
- •Neugeborenen-Hörscreening durchführen
- •HNO-Untersuchungsinstrumente aufbereiten
Deine Vorteile
Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung
Flexible Arbeitszeitgestaltung
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Kollegiales Arbeitsklima
30 Tage Jahresurlaub
Hauptstadtzulage oder VBB-Firmenticket
Original Beschreibung
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Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist die geografische Mitte Berlins. So vielfältig und kreativ wie unsere Bevölkerung sind auch unsere Beschäftigten.
Werden Sie Teil unserer Bezirksverwaltung und gestalten Sie mit uns die Stadt von morgen!
Das **Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg** sucht für die Hörberatungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche - zur **Kennziffer Hörb\_Audiologie\_2025** ab sofort, unbefristet für 2 Stellen, Personal für das Aufgabengebiet als
# Audiologie - Assistenz
als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter (m/w/d)
-Dauerausschreibung-
Entgeltgruppe: E9a TV-L
Vollzeit mit 39,40 Wochenstunden, Teilzeit ist möglich
Ihr Aufgabengebiet umfasst u. a. :
* Durchführung aller gebräuchlichen subjektiven und objektiven Verfahren der Kinderaudiometrie, auch bei mehrfachbehinderten und verhaltensauffälligen Kindern
* Dokumentation der Beobachtungs- und Messergebnisse und Zuarbeit zum ärztlichen Bericht
* Durchführung des Neugeborenen-Hörscreenings und Meldung an die Screeningzentrale
* Aufbereitung der HNO-Untersuchungsinstrumente und des HNO-Untersuchungsplatzes
## Sie haben:
* eine mindestens zweijährige Fachausbildung an einer Universitätsklinik oder medizinischen Akademie **oder** die staatliche Anerkennung als Audiologie-Assistentin / -Assistent
oder
* eine abgeschlossene Ausbildung als medizinisch-technische Assistentin oder medizinisch-technischer Assistent in der Funktionsdiagnostik (MTAF)
Darüber hinaus sind erforderlich:
* den bestehenden Impfschutz (entsprechend § 23a IfSG) bei Dienstantritt offenzulegen
* einen Impfschutz gegen Masern (§ 20 IfSG) sowie weitere Infektionskrankheiten (sofern dies vom Gesetzgeber entsprechend festgelegt wird) nachzuweisen
Darüber hinaus sind wünschenswert:
* vorhandene Standard-Impfungen entsprechend den Stiko-Empfehlungen bzw. die Bereitschaft, diese umgehend nachzuholen
Dienstort:
Koppenstraße 38-40
10243 Berlin
## Wir bieten:
* eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit, in der Sie wichtige Lebensbereiche der Stadt Berlin mitgestalten können.
* die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie unsere vielfältigen Angebote der fachlichen und außerfachlichen Fort- und Weiterbildung nutzen und so Karrierechancen für sich eröffnen.
* die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten.
* ein betriebliches Gesundheitsmanagement, dessen Angebote (z. B. vielfältige sportliche Aktivitäten) Ihre Gesundheit erhalten sollen.
* ein kollegiales Arbeitsklima in einer vielfältigen, toleranten und weltoffenen Verwaltung, in der wir uns für Chancengerechtigkeit einsetzen.
* 30 Tage Jahresurlaub sowie zusätzlich arbeitsfrei am 24.12. und 31.12. jeden Jahres
* eine Hauptstadtzulage von bis zu 150,00 € monatlich, alternativ ein VBB-Firmenticket + Differenzbetrag.
## Hinweise:
Anerkannte Schwerbehinderte und diesem Personenkreis gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Menschen mit Migrationsgeschichte werden ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben.
Die Auswahlentscheidung wird anhand der Eignung getroffen.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens entstehende Kosten können nicht erstattet werden.