Dein Alltag besteht aus der Verwaltung von Büromaterial und der Bearbeitung der Eingangspost. Du kümmerst dich um die tägliche Postabfertigung und -zustellung, die Aktenvernichtung sowie die Betreuung der Kopierer.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich
- •Volle Handlungsfähigkeit erforderlich
- •Persönliche und fachliche Eignung erforderlich
- •Technisches Verständnis wünschenswert
Deine Aufgaben
- •Büromaterial verwalten
- •Eingangspost übernehmen und aufteilen
- •Tägliche Post abfertigen und zustellen
- •Akten vernichten
- •Kopierer betreuen
Original Beschreibung
# Amtsgehilfe/Amtsgehilfin
Sie sind hilfsbereit, zuverlässig und kommunikativ? Sie arbeiten gerne im Team und haben technisches Verständnis? Gewissenhaftes und genaues Erledigen der Arbeitsaufträge ist für Sie eine Selbstverständlichkeit?
In der Bildungsdirektion für Burgenland, Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt, gelangt die Planstelle einer/eines Vertragsbediensteten - Amtsgehilfin/Amtsgehilfe (Entlohnungsschema/gruppe v4/1) mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden unbefristet zur Besetzung.
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt des Entlohnungsschemas v4/1 beträgt bei Vollbeschäftigung mindestens € 2.370,-- brutto monatlich. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
## Aufgaben und Tätigkeiten
* Büromaterialverwaltung
* Übernahme und Aufteilung der Eingangspost
* Abfertigung der täglichen Post sowie Zustellung derselben an die Post und die Bgld.
Landesregierung
* Aktenvernichtung
* Betreuung Kopierer
## Erfordernisse
* 1) die österreichische oder dieser gleichzuhaltende Staatsbürgerschaft gem. § 1 Ausschreibungs-
gesetz 1989, BGBl.Nr. 85 in der geltenden Fassung
* 2) die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit
* 3) die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung
verbunden sind
* 4) technisches Verständnis erwünscht
Von Punkt 1) kann Nachsicht erteilt werden, wenn keiner der Bewerber/innen dieses Erfordernis erfüllt.
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.