Dein Alltag dreht sich um die strategische Ausrichtung des Bildungsangebots und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts. Du bist verantwortlich für die Auswahl und Weiterbildung des pädagogischen Personals sowie für das Management von Konflikten und Krisen.
Anforderungen
- •Allgemeine Anstellungserfordernisse erfüllen
- •Einschlägige Verwendungserfordernisse erfüllen
- •Mindestens fünfjährige Lehrpraxis
- •Erster Teil des Hochschullehrganges absolvieren
- •Persönliche und fachliche Eignung vorweisen
- •Leitungskompetenzen und Organisationstalent
- •Kompetenzen im Projekt- und Qualitätsmanagement
- •Kompetenzen in pädagogischen Handlungsfeldern
- •Erfahrungen in der Kooperation mit Einrichtungen
- •Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
- •Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick
- •Dreijährige Verwendung an einschlägiger Schule erwünscht
Deine Aufgaben
- •Schulisches Bildungsangebot strategisch ausrichten
- •Unterricht kontinuierlich weiterentwickeln
- •Aufgaben und Prozesse strukturieren und organisieren
- •Pädagogisches Personal auswählen
- •Pädagogisches Personal fort- und weiterbilden
- •Konflikte und Krisen managen
- •Personal- und Sachmittel bewirtschaften
- •Interne und externe Kommunikation pflegen
- •Selbstreflexion und Selbstentwicklung durchführen
Original Beschreibung
# Schulleitung am Bundesgymnasium, Bundesrealgymnasium und wirtschaftskundlichen Bundesrealgymnasium für Berufstätige (Abendgymnasium)
Gesucht wird eine geeignete Person für die
Schulleitung am Bundesgymnasium, Bundesrealgymnasium und
wirtschaftskundlichen Bundesrealgymnasium für Berufstätige (Abendgymnasium)
5020 Salzburg, Franz-Josef-Kai 41
(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).
Das Abendgymnasium ermöglicht, die Matura über den zweiten Bildungsweg abzulegen. In seiner Organisationsform orientiert sich das Abendgymnasium an den Bedürfnissen seiner Studierenden. Die Auswahl der Studienform, Vollstudium oder eines der verschiedenen Fernstudienmodelle, legt die Unterrichtstage und Studiergeschwindigkeit fest. Das Modulsystem garantiert Flexibilität und ermöglicht, zwischen unterschiedlichen Studienformen zu wechseln.
Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.296,80 € eine Dienstzulage, die derzeit zwischen 1.090,90 € und 1.525,90 € liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.
## Aufgaben und Tätigkeiten
der Vorgesetzten und Dienststellenleitungen gemäß § 45 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333 [BDG 1979], und gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG], verbunden.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:
- strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes
- kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts
- Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse
- Auswahl des pädagogischen Personals
- Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals
- Konflikt- und Krisenmanagement
- Personal- und Sachmittelbewirtschaftung
- interne und externe Kommunikation
- Selbstreflexion und Selbstentwicklung
## Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 (vorzugsweise nach Abs. 1 und 7) des BDG 1979 bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
- Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung
- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kompetenzen und Praxis in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG)
- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule ist erwünscht.