Als Schularzt:in kümmerst du dich um die gesundheitlichen Belange der Schüler:innen und bietest medizinische Unterstützung in der Schule.
Anforderungen
- •Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU/EWR-Staatsangehörigkeit
- •Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Arzt
- •Teamfähigkeit
- •Umgang mit Jugendlichen
- •Mehrjährige Tätigkeit als Arzt für Allgemeinmedizin
- •Fortbildung bezüglich Verhaltensstörungen
- •Kenntnisse zur Suchtgiftvorsorge
Original Beschreibung
# Schularzt / Schulärztin
Im Bereich der Bildungsdirektion für Niederösterreich gelangt an der BHAK/BHAS Neunkirchen die Stelle eines/r Schularztes/Schulärztin zur Besetzung. Das Beschäftigungsausmaß beträgt derzeit 9 Wochenstunden.
## Erfordernisse
1. die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- bzw. EWR-Landes
2. die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Arzt / Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt / Fachärztin für Kinderheilkunde
3. Teamfähigkeit
4. Fähigkeit zum Umgang mit Jugendlichen
Weiters sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen wünschenswert:
* eine mehrjährige Tätigkeit als Arzt / Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. Facharzt / Fachärztin für Kinderheilkunde
* eine Fortbildung bezüglich Verhaltensstörungen und psychosomatischen Erkrankungen bei Jugendlichen
* Kenntnisse und Erfahrung hinsichtlich der Suchtgiftvorsorge
## Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
## Bewerbungsunterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind:
1. Geburtsurkunde,
2. Staatsbürgerschaftsnachweis,
3. Promotionsurkunde,
4. Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt / Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt / Fachärztin für Kinderheilkunde
5. ausführlich geschriebener Lebenslauf, in dem die ärztliche Ausbildung ausreichend zu erwähnen ist,
6. im Falle der Ausübung der ärztlichen Praxis die Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Niederlassung als selbständige/r Arzt / Ärztin für Allgemeinmedizin oder als Facharzt / Fachärztin für Kinderheilkunde und über Art und Umfang von allenfalls bestehenden Vertragsverhältnissen mit Sozialversicherungsträgern.
7. Erklärungen des Bewerbers / der Bewerberin über sämtliche weitere ärztliche Tätigkeiten unter Anschluss einer diesbezüglichen Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer (z.B. als Amtsarzt / Amtsärztin, Schularzt / Schulärztin, Betriebsarzt / Betriebsärztin, Konsulent / Konsulentin, Praxisvertretung, Sachverständiger / Sachverständige).
8. Nachweis über allfällige sonstige Kenntnisse und Erfahrungen
## Kontaktinformation
ADir RgR Robert Sperl
Bildungsdirektion für NÖ
02742 280 2171
E-Mail: bewerbung.verwaltung@bildung-noe.gv.at