Du bist verantwortlich für die strategische Ausrichtung des Bildungsangebots und entwickelst den Unterricht kontinuierlich weiter. Außerdem wählst du das pädagogische Personal aus und kümmerst dich um deren Fort- und Weiterbildung.
Anforderungen
- •Allgemeine Anstellungserfordernisse erfüllen
- •Einschlägige Verwendungserfordernisse erfüllen
- •Mindestens fünf Jahre Lehrpraxis
- •Persönliche, fachliche und pädagogische Eignung
- •Schulmanagementkurs erfolgreich absolvieren
- •Leitungskompetenzen und Organisationstalent
- •Kompetenzen im Projekt- und Qualitätsmanagement
- •Kompetenzen in pädagogischen Handlungsfeldern
- •Erfahrungen in der Kooperation mit Einrichtungen
- •Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
- •Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick
- •Dreijährige Verwendung an einschlägiger Schule erwünscht
Deine Aufgaben
- •Schulisches Bildungsangebot strategisch ausrichten
- •Unterricht kontinuierlich weiterentwickeln
- •Aufgaben und Prozesse strukturieren und organisieren
- •Pädagogisches Personal auswählen
- •Pädagogisches Personal fort- und weiterbilden
- •Konflikte und Krisen managen
- •Personal- und Sachmittel bewirtschaften
- •Interne und externe Kommunikation pflegen
- •Selbstreflexion und Selbstentwicklung fördern
Original Beschreibung
# Leitung des Bundes-Schulclusters Oberndorf
Gesucht wird ab 01.04.2026 eine geeignete Person für die
Leitung des Bundes-Schulclusters Oberndorf
(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).
Die BHAK Oberndorf bietet neben einer fundierten Allgemeinbildung vor allem eine grundlegende Ausbildung im wirtschaftlich-kaufmännischen Bereich, im Bereich Wirtschafts-informatik und eine starke Förderung der sprachlichen Kompetenz.
Am BORG Oberndorf mit musikalisch-kreativem bzw. naturwissenschaftlichem Schwerpunkt sollen neben der Begleitung zur Hochschulreife individuelle Talente entfaltet und persönliche Interessen gefördert werden. Soziales Engagement und Kreativität werden gefördert und gefordert.
Musi(kali)sche, kreative und ökologische Entwicklungsbereitschaft sind willkommen.
Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens
€ 3.296,80 eine Dienstzulage, die zwischen € 1.090,90 und € 1.525,90 liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Der Wirkungsbereich ergibt sich aus § 207o Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979 [BDG 1979], bzw. § 43b Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 [VBG].
An diesem Bundesschulcluster werden die BHAK Oberndorf und das BORG Oberndorf in einem organisatorischen Verbund geführt, die Schulcluster-Leitung ist gemäß § 207n Abs. 2 Z 3 BDG 1979 an der BHAK Oberndorf eingerichtet.
Der Schulcluster-Leitung obliegt die Leitung des Schulclusters in pädagogischer, in rechtlich-organisatorisch-administrativer, personeller und wirtschaftlicher Hinsicht und die Vertretung der im Schulcluster zusammengefassten Schulen nach außen.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:
* strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes
* kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts
* Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse
* Auswahl des pädagogischen Personals
* Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals
* Konflikt- und Krisenmanagement
* Personal- und Sachmittelbewirtschaftung
* interne und externe Kommunikation
* Selbstreflexion und Selbstentwicklung
## Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 des BDG 1979 bzw. des § 43a Abs. 3 VBG für eine der Schulen im Schulcluster
- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
- erfolgreiche Absolvierung des „Schulmanagementkurses – berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang“ oder des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“
Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kompetenzen und Praxis in der für die Schulcluster-Leitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG)
- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer für den Schulcluster einschlägigen Schule ist erwünscht.