In dieser Rolle übernimmst du die Verantwortung für die Leitung einer Fachabteilung gemäß den dienstrechtlichen Bestimmungen und dem Schulgesetz.
Anforderungen
- •Allgemeine Anstellungserfordernisse erfüllen
- •Einschlägige Verwendungserfordernisse erfüllen
- •Mindestens fünf Jahre Lehrpraxis
- •Erster Teil des Hochschullehrganges absolvieren
- •Persönliche und fachliche Eignung vorweisen
- •Leitungskompetenzen und Organisationstalent
- •Kompetenzen im Projekt- und Qualitätsmanagement
- •Praxis in pädagogischen Handlungsfeldern
- •Erfahrungen in der Kooperation mit Einrichtungen
- •Aus- und Weiterbildungen im Management
- •Kommunikationskompetenz und Verhandlungsgeschick
- •Drei Jahre Lehrtätigkeit in relevanten Fächern
Deine Aufgaben
- •Leitung einer Fachabteilung übernehmen
Original Beschreibung
# Abteilungsvorstehung Abendschule an der HTBLVA Salzburg
Gesucht wird eine geeignete Person für die
Vorstehung der Abteilung Abendschule
an der
Höheren Technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt
5020 Salzburg, Itzlinger Hauptstraße 30
(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).
Die Abend-HTL für Berufstätige gliedert sich in die höheren Abteilungen für Informatik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Bautechnik. Sie kann durch die Möglichkeit einer verkürzten Studiendauer, mehr Zeit für Mathematik, Englisch und Deutsch, mehr Zeit für den Abschluss von Pflichtgegenständen bzw. die Möglichkeit zur Befreiung von Pflichtgegenständen flexibel auf die Vorbildung und die Bedürfnisse der Studierenden eingehen. Fernunterrichtselemente im Aufbaulehrgang sowie Freigegenstände und Betreuungseinheiten runden das Ausbildungsangebot ab.
Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.296,80 € eine Dienstzulage, die zwischen 909,09 € und 1.234,90 € liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.
## Aufgaben und Tätigkeiten
Mit der Funktion ist die Leitung einer Fachabteilung im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen und des § 55 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG], verbunden.
## Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 (vorzugsweise nach Abs. 5) des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979) bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
- Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung
- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kompetenzen und Praxis in einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 55 Abs. 1 SchUG)
- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte (-zweige) eine zentrale Bedeutung haben, ist erwünscht.